Schwarzwild zur Kirrung anzulocken ist in Deutschland jagdrechtlich geregelt — und die Regeln variieren je nach Bundesland. Was überall gilt, was regional unterschiedlich ist, und wie man eine effektive Kirrung anlegt.

Was ist eine Kirrung?

Eine Kirrung ist eine kleine Menge Lockmittel (Mais, Getreideschrot, fermentierte Produkte) die an einem festen Standort im Revier ausgebracht wird um Schwarzwild anzulocken und beobachtbar zu machen. Ziel ist nicht die Fütterung, sondern die Erleichterung des Ansitzens und der Bejagung.

Rechtliche Grundlagen — bundesweit

Die Kirrung ist bundesrechtlich nicht explizit geregelt — sie fällt unter die Landesjagdgesetze. Fast alle Bundesländer erlauben die Kirrung für Schwarzwild mit bestimmten Einschränkungen: maximale Menge pro Ansatz (oft 1–2 Liter oder 1 kg), Abstand zu Nachbargrundstücken und öffentlichen Wegen, Keine Fütterung während der Brut- und Setzzeit. Im Saarland ist die Schwarzwild-Kirrung zulässig im Rahmen der ASP-Bekämpfungsstrategie.

Erlaubte Lockmittel

Mais (trocken oder angefeuchtet), Getreideschrot, Rübenkraut, fermentierte Nahrungsmittel — all das ist in der Regel zulässig. Nicht erlaubt sind: Rohes Fleisch oder Innereien (Seuchengefahr), Mineralfutter das als Wildtierfütterung gewertet wird, Köder mit verbotenen Stoffen. Die Einzelregelungen der Landesjagdgesetze prüfen.

Beste Standortwahl

Effektive Kirrungsstandorte haben folgende Eigenschaften: Einstand in der Nähe (Dickicht, Röhricht), sicherer Anpirschwege ohne Geruchskontakt, guter Schusswinkel für den Ansitz, möglichst windgünstiger Zugang. Wildkameras an Kirrungsstandorten erhöhen die Erfolgsrate erheblich — du siehst wann das Wild kommt, ohne vor Ort zu sein.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich als Kirrung ausbringen?
Die erlaubte Menge variiert je nach Bundesland — üblich sind 1–2 Liter Mais oder 1 kg Schrot pro Ansatz. Überschreitungen können als illegale Wildfütterung gewertet werden. Im Zweifel beim Landesjagdverband nachfragen.
Muss ich die Kirrung melden?
In einigen Bundesländern ist die Kirrung beim Jagdpächter oder der Jagdbehörde anzumelden. In anderen ist das nicht erforderlich. Saarland: keine generelle Meldepflicht, aber Dokumentation empfohlen.
Darf ich eine Wildkamera an der Kirrung betreiben?
Ja — Wildkameras an Kirrungsstandorten sind erlaubt wenn die DSGVO-Anforderungen beachtet werden (kein öffentlicher Weg im Erfassungsbereich, ggf. Hinweisschild). Mehr dazu in unserem Wildkamera-Datenschutz-Ratgeber.