Das Jagdrecht in Deutschland ist zweigliedrig: Bundesrecht (BJagdG) gibt den Rahmen vor, die Landesjagdgesetze regeln die Details. Was Jäger und Pächter unbedingt wissen müssen.
BJagdG: Das Bundesjagdgesetz als Grundlage
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) regelt das Jagdwesen in Deutschland einheitlich: Jagdrecht, Jagdausübungsrecht, Schonzeiten, Wildschadensrecht und die Grundlagen der Hege. Die Landesjagdgesetze der 16 Bundesländer können davon abweichen und ergänzen — die Landesbehörde ist immer die maßgebliche Instanz.
Jagdrecht vs. Jagdausübungsrecht
Das Jagdrecht (Eigentümerrecht an der Jagd) liegt beim Grundeigentümer. Das Jagdausübungsrecht kann per Pachtvertrag an einen Jagdpächter übertragen werden. Ein Jagdpächter darf jagdlich tätig sein, besitzt aber nicht das Jagdrecht selbst. Diese Unterscheidung ist für Haftungsfragen wichtig.
Schonzeiten und Jagdzeiten
Schonzeiten schützen das Wild in kritischen Lebensphasen (Brut, Setz, Aufzucht). Die genauen Schonzeiten sind in der Bundesjagdzeitenverordnung und den Landesverordnungen geregelt. Schwarzwild kennt in den meisten Bundesländern keine Schonzeit — wegen der ASP-Situation sind ganzjährige Bejagung und Förderung der Streckensteigerung das Ziel.
Jagdpacht: Wichtige Vertragspunkte
Ein Jagdpachtvertrag sollte regeln: Reviergrenzen und Katasterfläche, Pachtdauer (Mindestlaufzeit 9 Jahre nach §11 BJagdG), Pachtzins, Wildschadensregelung, Hegeauflagen, Kündigungsregelungen. Ohne schriftlichen Vertrag sind viele Rechte nicht durchsetzbar.
Hegeverpflichtung
Jeder Jagdpächter ist zur Hege verpflichtet (§1 BJagdG): Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestands im Rahmen der Landeskultur. Das bedeutet nicht nur Bejagung, sondern auch Biotoppflege, Kirrung, Wildtierschutz und die Unterstützung natürlicher Lebensgrundlagen.